Kosten und Kostenerstattung

Die Behandlungszeit pro Termin beträgt ca. 55 Minuten.

Bei Babys und (Klein-)Kindern wird bei (Folge-)Terminen in der Regel weniger Zeit benötigt.

Gesetzliche Krankenversicherung

Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen anteilig die Behandlungskosten für osteopathische Behandlungen.

Erfragen Sie diese individuellen Erstattungsmöglichkeiten bei Ihrer Krankenkasse.
Voraussetzung zur Kostenübernahme können einerseits eine ärztliche Empfehlung oder ein Privatrezept sein. Andererseits wird häufig ein(e) qualitätssichernd(e) Ausbildung/ Studium des behandelnden Therapeuten vorausgesetzt: dies wird mit unserem 5-jährigen Vollzeitstudium erfüllt.

Privat- und Zusatzversicherung

Privat- und Zusatzversicherte erhalten eine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilprakter (GebüH).

Private Krankenversicherungen und private Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten entsprechend des abgeschlossenen Tarifs.